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Brand­schutz

Arbeits­schutz Team

Consulting  – Training  – Instruction

Unsere Leistungen im Brand­schutz

Sich vor Bränden zu schützen, muss im Interesse jedes Unternehmens sein. Brände verursachen nicht nur sichtbare Schäden. Gegen den materiellen Schaden kann man sich versichern. In einem Unternehmen hängt jedoch wesentlich mehr daran als zum Beispiel nur ein Gebäude. Seien es Entwicklungen, Prototypen, oder einfach nur Daten, die bei einem Brand vernichtet werden können, in die Sie im Vorfeld Zeit und Geld investiert haben. Schützen Sie Ihre Werte durch einen effektiven Brandschutz. Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Mitarbeiter im Unternehmen.

Die Notwendigkeit, in einem Unternehmen einen Brandschutz-Beauftragten (BSB) zu bestellen, kann unterschiedliche Gründe haben. Für Sonderbauten ist in einigen Bundesländern die Bestellung eines BSB vorgeschrieben, für Hochhäuser oder Einkaufszentren.

Auch bei Industriebauten kann die Verpflichtung zur Bestellung eines BSB vorgeschrieben sein, ebenso durch die städtischen Baubehörden oder durch die Sachversicherung.

Die fachliche Beratung durch einen BSB kann sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) oder der Gefahrstoff-Verordnung (TRGS 400, TRGS 800) ergeben. Spätestens bei der Gefährdungsbeurteilung der Brandgefahren (ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände) im Unternehmen müssen Sie sich fachlich beraten lassen.

Wir werfen gerne auch einen Blick in Ihr Unternehmen und beraten Sie fachkundig, wie Sie ihren Brandschutz verbessern können.  Darüber hinaus kann durch vorbeugenden Brandschutz die Prämie der Sachversicherung positiv beeinflusst werden.

  • Brandschutzbegehungen
  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Gefährdungsbeurteilung der Brandgefahren
  • Hilfe bei behördlichen Anordnungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Räumungs-/Evakuierungsübung mit Dokumentation
  • vorbeugender Brandschutz
  • Feuerlöschübungen
  • organisatorischer Brandschutz
red fire extinguisher mounted on wall

Brand­schutz­beauftrager

Dem Brandschutzbeauftragten kommt im Unternehmen eine besondere Stellung zu. Allem voran steht die Beratung des Unternehmers im vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Eine weitere zentrale Aufgabe ist es, die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zu überwachen.
Der vorbeugende Brandschutz ist ein wichtiger Garant für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Vorbeugender Brandschutz

Brände stellen ein hohes Gefahrenpotential für Menschen, Umwelt, aber auch für das Unternehmen dar. Sie bedeuten in vielen Fällen einen Kundenverlust, Verlust von guten Mitarbeitern und langwierige Ermittlungen zur Brandursache. Dies kann für ein Unternehmen das Ende bedeuten. Daher ist auch der vorbeugende Brandschutz als vorrangiges Schutzziel zu sehen.

Brand­schutzhelfer

Um Notfallmaßnahmen schnell und unverzüglich einleiten zu können, müssen im Unternehmen Brandschutzhelfer bestellt werden. Hierzu findet man auch einige verbindliche Rechtsvorschriften wie etwa § 10 ArbSchG (Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) oder § 22 DGUV Vorschrift 2 (Grundsätze der Prävention). Beachtet werden muss dabei auch, dass die Brandschutzhelfer entsprechend geschult sind, regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden und auch an Löschgeräten in der Bedienung unterwiesen sind.

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