Arbeitsschutz
Arbeitsschutz Team
Consulting – Training – Instruction
Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Die Beschäftigten von heute haben die Möglichkeit, sich über Gesetze und Verordnungen zu informieren, die sie in der Arbeitswelt betreffen. Dies verändert auch den Arbeitsschutz. Er ist längst nicht mehr nur eine Verpflichtung für den Arbeitgeber! Arbeitssicherheit heute wandelt sich hin zum Aushängeschild der Unternehmen, dient der Fachkräftegewinnung, dem strategischen Vorteil gegenüber dem Mitbewerber.
Arbeitssicherheit ist also weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung.
Wir möchten hier ein aktiver Impulsgeber für Ihr Unternehmen, Ihre Führungskräfte, Ihre Mitarbeiter und Ihren Erfolg sein. Wir punkten mit Lösungen und nutzen die Spielräume, die uns die gesetzlichen Vorgaben bieten.
Ereignisse, die von vornherein erkannt und somit auch verhindert werden können, senken die finanziellen Risiken ihres Unternehmens und garantieren gleichbleibende Produktivität.
- Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV
- Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2
- Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2
- Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
- Korrespondenz mit Aufsichtsbehörden
- Gefahrstoffmanagement
- UVV-Unterweisungen
- Schulungen
- Sicherheitsbegehungen
- Stellungnahmen
- Risikoanalyse
- Soforthilfe
- Messprotokoll im Lärmschutz/Lärmmessungen
- Projekte im Arbeitsschutz und Brandschutz
Regalinspekteur
Als Regalinspekteur nach DIN 15635, sowie DGUV-Regel 108 007 übernehmen wir auch gerne die regelmäßige Prüfung und die dazugehörige Dokumentation der Regalanlagen in ihrem Unternehmen.
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Mehrgeschossanlagen
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- manuell verfahrbare Regale
Sachkunde zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wie viele andere Betriebsmittel müssen auch die Leitern oder Tritte gemäß DGUV-Information 208 016 und BetrSichV regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Selbstverständlich erstreckt sich unser Service auch hier auf die entsprechende Dokumentation und die Erstellung des Prüfberichtes. Wir beraten Sie auch gerne bei der Anschaffung von neuen Leitern bezüglich der dabei zu beachtenden Punkte. Arbeitsaufgabe:
- Arbeitsweise auf Leitern (z. B. Übersteigeverbot von Stehleitern)
- ergonomische Bedingungen (z. B. Überkopfarbeiten)
- Wahl, ob Sprossen- oder Stufenleitern in Abhängigkeit von der Benutzungsdauer
- zulässige Traglast der Leitern und Tritte
- Bodenbeschaffenheit (z. B. glatt, nachgiebig, uneben)
Sachkunde zur Prüfung von Lastaufnahmemitteln
Zu den Lastaufnahmemitteln gehören nicht nur die Seile, Ketten oder Hebebänder nach BetrSichV. Auch alle Zurrmittel, die zur Ladungssicherung im Güterverkehr nach VDI 2700 verwendet werden, unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Diese ist wie bei den meisten Betriebsmitteln einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Auch hier sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit beim Transport von Waren geht. Die Prüfpflicht gilt grundsätzlich für:
- Stahlseile
- Ketten
- Rundschlingen
- Sonstige Hebezeuge
- Zurrketten gemäß VDI 2700
- Zurrdrahtseile gemäß VDI 2700
- Spanngurte gemäß VDI 2700
Natürlich bieten wir diese Prüfungen auch unabhängig von einer Betreuung im Arbeitsschutz oder Brandschutz an. Darüber hinaus können wir sie noch in weiteren Pflichten als Betreiber von Arbeits- und Betriebsmittel oder Anlagen unterstützen. Fragen Sie uns!
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